1. Turn- und Übungsbetrieb sowie Sportveranstaltungen dürfen nur unter Aufsicht eines Übungsleiters oder einer anderen beauftragten Person durchgeführt werden.

2. Die Übungszeiten nach dem Turnhallen-Belegungsplan sind einzuhalten. Die Übungsleiter haben sich vor der Benutzung von Geräten zu überzeugen, dass dieselben in einem einwandfreien unfallsicheren Zustand sind.

3. Bei Transport und Aufstellung der Geräte ist darauf zu achten, dass Fussboden und Wände nicht beschädigt werden. Nach der Übungsstunde sind sämtliche Geräte aufzuräumen und im Geräteraum an dem vorgesehenen Platz abzustellen. Mängel und Schäden an den Geräten und dem Inventar sind an die Vereinsleitung zu melden.

4. Beim Übungs- und Trainingsbetrieb sind Sportbekleidung und Turnschuhe zu tragen. Das Umkleiden ist in den Umkleidekabinen vorzunehmen. Für liegen gebliebene Gegenstände, Bargeld und Wertsachen wird vom TSV Uhlbach e. V. keine Haftung übernommen.

5. Rauchen und Genuss von alkoholischen Getränken während des Übungsbetriebs ist in der Halle und in den Umkleidekabinen nicht gestattet.

6. Bei der Benutzung der Musik-Übertragungsanlage beim Übungsbetrieb ist darauf zu achten, dass die Raumlautstärke eingehalten wird. Ab 22.00 Uhr sind die Fenster zu schliessen

7. Beim Verlassen der Halle ist darauf zu achten, dass sämtliche Energiequellen ausgeschaltet bzw. abgestellt sind. Fenster und Aussentüren sind zu verschliessen. Hierfür sind die Schlüsselinhaber verantwortlich.

8. Seminarraum

Wenn nach der Übungsstunde zur gemütlichen Runde der Seminarraum aufgesucht wird, sind ab 22.00 Uhr die Fenster zu schliessen. Für die Abrechnung von Getränken wird nochmals auf die allgemeine Anordnung hingewiesen.

9. Gesellschaftliche Veranstaltungen

Bei Live-Musik oder Tonträgern ist darauf zu achten, dass die Raumlautstärke eingehalten wird. Ab 22.00 Uhr sind Fenster und Türen zu schließen.

 

TSV 1898 Uhlbach e.V.

Die Vereinsleitung